Der 12. August 2026 Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, allgemein als PPWR – Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die neue Verordnung führt einen harmonisierten europäischen Rahmen ein, der den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt und auch den Sektor einbezieht. Verkaufsautomat.

Was ändert sich ab dem 12. August 2026?

Die PPWR führt neue Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Information und Dokumentation in Bezug auf Verpackungen ein.

Für Betreiber im Automatensektor ist es daher wichtig, richtig zu unterscheiden. das Produkt aus der Verpackung, weil die Verpflichtungen aus der Verordnung Letztere betreffen.

Die in Verkaufsautomaten verwendeten Gläser

Die Verordnung betrachtet auch Gegenstände als Verpackung, die dazu bestimmt sind, am Verkaufsort befüllt zu werden, wenn sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

Diese Logik umfasst auch die Gläser zum Ausschenken von Getränken, die daher für die Zwecke des PPWR relevant sind.

Daher ist es für Hersteller, Händler und Kunden notwendig, Zugang zu den für die jeweilige Verpackung erforderlichen technischen Informationen und Erklärungen zu haben.

Und die Kaffeerührstäbchen?

Hier ist es wichtig, eine Unterscheidung zu treffen.

Die Palette selbst ist keine Verpackung.

Es handelt sich um ein Produkt, das vom Verbraucher zum Mischen des Getränks verwendet werden soll und daher nicht einfach aufgrund seiner Verwendung in Verkaufsautomaten zu einer Verpackung wird.

Der Fall ist anders bei einzeln verpackter Spatel.

In diesem Fall ist es die Umhüllung des Spatels um die Verpackungsfunktion auszuführen und daher in den Anwendungsbereich der PPWR zu fallen.

Dies bedeutet, dass für die Zwecke der PPWR-Dokumentation eine genaue Unterscheidung erforderlich ist:

  • ausgepackter Spatel: Das Produkt ist keine Verpackung;
  • eingewickelter Spatel: Der Löffel bleibt das Produkt, die Verpackung hingegen die Verpackung;
  • Verkaufsglas: Wenn es dazu bestimmt ist, am Ausgabepunkt befüllt zu werden und das Getränk aufzunehmen, erfüllt es eine Verpackungsfunktion.

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Mit der Umsetzung der neuen Verordnung können Kunden und Akteure der Lieferkette detailliertere Informationen von ihren Lieferanten über die Eigenschaften der verwendeten Verpackungen anfordern.

Es ist daher wichtig, dass die technische Dokumentation Folgendes klar ausweist:

  • das betreffende Produkt;
  • welche Komponente die Verpackung ausmacht;
  • die verwendeten Materialien;
  • die nach geltendem Recht erforderlichen Informationen;
  • die notwendige Dokumentation entlang der Lieferkette.

Arepla und die PPWR

Arepla hat bereits die Aktualisierung seiner Dokumentation zu den von der PPWR betroffenen Produkten vorbereitet, insbesondere im Hinblick auf die Gläser und die Verpackungen der Rührstäbchen.

Ziel ist es, den Kunden die Informationen bereitzustellen, die sie benötigen, um sich mit dem neuen regulatorischen Rahmen auseinanderzusetzen, und zwar mit einer klaren Dokumentation, die mit der Art des gekauften Produkts übereinstimmt.

Für konkrete Anfragen bezüglich der PPWR-Dokumentation von Arepla-Produkten wenden Sie sich bitte an:

qualità@arepla.it

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt die PPWR?

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, ab 12. August 2026.

Gilt die PPWR auch für Verkaufsautomaten?

Ja. Wenn in Verkaufsautomaten Gegenstände verwendet werden, die eine Verpackungsfunktion erfüllen, fallen sie unter den Geltungsbereich der Verordnung.

Ist das die Verpackung des Kaffeerührers?

Nein. Der Messlöffel ist das Produkt. Im Falle des einzeln verpackten Messlöffels ist es stattdessen die Verpackung um die Verpackungsfunktion auszuführen.

Handelt es sich bei dem Verkaufsbecher um eine Verpackung?

Ein Glas, das so konzipiert und bestimmt ist, dass es am Ausgabepunkt befüllt wird und die Funktion der Aufnahme des Getränks erfüllt, fällt unter die Definition von Serviceverpackungen gemäß PPWR.

Wo kann ich die PPWR Arepla-Dokumentation anfordern?

Anfragen bezüglich technischer und regulatorischer Dokumentation können an folgende Adresse gesendet werden: qualità@arepla.it.

Regulierungsquelle

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Mitteilung der Kommission C/2026/3084 – Leitfaden zur Verordnung (EU) 2025/40.